Reglement

Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG – Sektion Hallwilersee (SLRG Hallwilersee) sorgt für möglichst optimalen Rahmenbedingungen zur Gewährung der Sicherheit auf und im Wasser. Auf der Strecke sind zahlreiche Rettungsschwimmer und Rettungsboote sowie Rettungsbretter, welche die Teilnehmerfelder begleiten bzw. beobachten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede teilnehmende Person (inkl. Begleitpersonen von Jugendlichen) über eine ausreichende Fitness und Gesundheit zur Bewältigung der Strecke verfügen muss. Jede Haftung insbesondere bei Unfällen wird abgeleht.

Haftung / Versicherung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

Durchführung

Bei zweifelhaften Bedingungen (z.B. Gewitter, starke Winde, Wellengang, Wassertemperatur) entscheidet die SLRG Hallwilersee über die Durchführung. Es gibt kein Verschiebedatum. Der Organisator behält sich das Recht vor, bei ungünstigen Wetterentwicklungen den Start auch kurzfristig abzusagen. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist nicht möglich.

Teilnahmeregeln

Die SLRG Halwilersee behält sich vor, Schwimmerinnen und Schwimmer aus dem bzw. vom Wasser zu nehmen, wenn deren Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann (z.B. starke Ermüdung, zu langsam). Den Anweisungen der SLRG ist Folge zu leisten.

Es gelten weiter folgende Regeln, deren Zuwiderhandlung zum Auschluss vom Hallwilerseeschwimmen führen können:

  1. Alle Teilnehmenden erhalten vor dem Start mündlich die wichtigsten Verhaltensregeln.
  2. Zur eigenen Sicherheit muss sich jede/r Schwimmer/in, beim Zieleinlauf melden, damit die Überquerung registriert werden kann. Dies gilt insbesondere auch für solche Personen, die vor- oder nach dem Start abgebrochen haben.
  3. Schwimmer in Not klatschen mit gestrecktem Arm deutlich aufs Wasser.
  4. Schwimmer/innen können 45 Längen im 50m-Becken am Stück schwimmen.
  5. Es sind keine Schwimmhilfen wie z.B. Flossen, Bälle, Luftmatratzen etc. erlaubt.
  6. Schwimmsäcke und Schwimmbojen zur eigenen Sicherheit sind erlaubt.
  7. Die abgegebenen Badekappen müssen vom Start bis nach dem Zieleinlauf sichtbar auf dem Kopf getragen werden.
  8. Neoprenanzug ist erlaubt, jedoch werden Schwimmerinnen und Schwimmer mit Neopren nicht gewertet.
  9. Auf andere Teilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
  10. Das Überqueren des Sees vor dem offizeillen Start ist verboten und führt zum Ausschluss des Hallwilerseeschwimmens.
Jugendliche

Jugendliche Schwimmer ab 12 bis 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person (mind. 18 Jahre) starten.
Pro Erwachsene Begleitperson darf maximal eine Person von 12 – 15 Jahren betreut werden.
Die Begleitperson ist vom Start bis ans Ziel für die/den Jugendliche/n verantwortlich. Dies betrifft vor allem die eigentliche Schwimmstrecke. Diese Regelung gilt auch für aktive jugendliche Mitglieder von Schwimmvereinen.

Datenschutz

Hinweis laut Datenschutzgesetz: Die erfassten Daten werden für diesen Anlass gespeichert und ausschliesslich für das Hallwilerseeschwimmen (in diesem und in Folgejahren) verwendet.

Fotorechte und Nutzung von Bildmaterial

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter Fotos, Videos und sonstiges Bildmaterial, auf dem der Teilnehmer identifizierbar ist oder ihn zeigt, zu Werbe- und Social-Media-Zwecken verwenden darf. Dazu gehört die Veröffentlichung auf der offiziellen Website, in Pressematerialien, in Newslettern, in sozialen Netzwerken sowie in Werbekampagnen aller Art. Die Nutzung erfolgt kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung. Der Veranstalter verpflichtet sich, Bildmaterial respektvoll zu verwenden und personenbezogene Daten gemäß geltendem Datenschutzrecht zu behandeln. Eine separate Einwilligung ist nicht erforderlich, es sei denn, der Teilnehmer wählt ausdrücklich eine abweichende Option (z. B. Verzicht auf Veröffentlichung) und teilt dies an der Veranstaltung bei der Anmeldung oder im Voraus per E-Mail mit. Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Nutzung einzelner Aufnahmen durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter einschränken oder widersprechen, soweit betroffene Rechte nicht durch andere Rechtsvorschriften eingeschränkt sind.

Akzeptanz

Mit dem Bezahlen des Startgeldes erklärt sich der / die Teilnehmende mit den Bestimmungen in diesem Reglement einverstanden.

Startgeld

Das bei der Online-Anmeldung bezahlte Startgeld wird nicht zurückerstattet.

Zeitmessung / Kontrolle

Bei Start und Ziel werden alle Schwimmenden mittels Transponder registriert. Dieser muss nach dem Zieleinlauf wieder abgegeben werden. Bei einem Verlust werden CHF 80.- dem Teilnehmer verrechnet.